Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Informationen zur Umsetzung von barrierefreier Informationstechnik im Sinne von § 3 Absatz 5 BITV 2.0

Kategorie: Ausschuss

Welche Standards zur digitalen Barrierefreiheit sind zu beachten?
Ein Überblick über relevante Produkte, die Barrierefreiheitsanforderungen unterliegen sowie Verweise auf Rechtssetzungen und Normen, deren Anforderungen zu erfüllen sind, hilft bei der Umsetzung barrierefreier Informationstechnik im Sinne des § 3 Absatz 5 Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV)

Den gesamten Text gibt es als PDF zum Download.

(Stand 01.08.2021)