Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Die Überwachungs-Stelle des Bundes für Barriere-Freiheit von Informations-Technik
macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.
Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Alle Menschen können alle wichtigen Infos verstehen.
Barriere-frei sind zum Beispiel:
- Infos in Leichter Sprache
- Gebärden-Sprache-Videos
- Vorlese-Programme für Menschen mit Seh-Behinderungen
Vorschriften
Wir halten uns an die Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:
- das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
BGG ist die Abkürzung für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
- die Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung 2.0
BITV 2.0 ist die Abkürzung für
die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.
In der BITV 2.0 steht zum Beispiel
wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.
Die Prüfung von den Internet-Seiten war im August 2022.
Wir bearbeiten die gefundenen Barrieren auf der Seite.
Meinung sagen und Barrieren mitteilen
Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder Sie möchten uns sagen:
- Das ist gut.
- Das ist nicht so gut.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Sie können uns anrufen.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
kontakt@bfit-bund.de
Das ist unsere Telefon-Nummer:
0 30 – 84 41 48 9 – 0
Oder Sie klicken auf Barriere melden.
Es öffnet sich eine neue Internet-Seite.
Ganz unten auf der Internet-Seite
können Sie in mehreren Feldern Infos eintragen.
Das sind diese Infos:
- Ihr Name
- Ihre E-Mail-Adresse
- die Barriere, die Sie melden möchten
Das sieht so aus:
Beschwerde bei der Schlichtungs-Stelle
- Sie haben eine Barriere gefunden.
- Sie haben wegen der Barriere eine E-Mail geschrieben.
Oder Sie haben wegen der Barriere angerufen. - Die Barriere bleibt.
Oder die Antwort war für Sie nicht gut.
Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Sie müssen dann bei der Schlichtungs-Stelle einen Antrag stellen:
Antrag auf Prüfung
Die Prüfung von der Schlichtungs-Stelle kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag auf Prüfung
- in Leichter Sprache stellen.
- in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Sie brauchen mehr Infos.
Infos finden Sie auf dieser Internet-Seite:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 29.05.2020.
Sie wurde am 08.12.2022 geändert.
Die letzte Prüfung war im August 2022.
Urheberrecht
Der Text wurde durch das Büro für Leichte Sprache und Barrierefreiheit erstellt. Die Bilder sind von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Lizenz Name: 03685, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel ; 2013, Lizenz Nummer: 3c44-03ac4-5a33