Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung
| BITV ist die Abkürzung von Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung. Eine Verordnung ist eine Vorschrift. In der BITV stehen Vorschriften für Internet-Seiten. |
| Das steht zum Beispiel in der BITV: - Die Internet-Seiten sollen barriere-frei sein.
- Alle Menschen sollen
diese Dinge einfach benutzen können:- Ihren Computer
- Ihr Handy
- Internet-Seiten
- Alle Menschen sollen alle Infos
lesen und verstehen können.- Die Infos sind zum Beispiel
in Leichter Sprache geschrieben. - Die Infos gibt es als Gebärden-Sprache-Videos.
- Die Internet-Seiten haben Vorlese-Programme
für Menschen mit Seh-Behinderungen.
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| Digitale Barrieren kann man oft nicht sehen. Menschen mit Behinderungen können dann zum Beispiel ihre Hilfsmittel nicht benutzen. Darum darf es keine digitalen Barrieren geben. |
| Hilfsmittel sind zum Beispiel: - Bildschirm-Vorlese-Programme
- Braille-Tastaturen
Das ist eine Tastatur für Menschen mit einer Seh-Behinderung. |