Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Unsere Aufgaben

Alle Menschen sollen zum Beispiel diese Dinge einfach benutzen können:

  • Ihren Computer
  • Ihr Handy
  • Internet-Seiten

Alle Menschen sollen alle Infos lesen und verstehen können.
Es soll keine digitalen Barrieren geben.

Eine Gruppe von verschiedenen Menschen. Es sind zum Beispiel eine Dame im Rollstuhl, ein älterer Mensch oder ein Mensch mit einer anderen Hautfarbe.

Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet zum Beispiel:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Zum Beispiel:

  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
  • Es gibt Gebärden-Sprache-Videos.
  • Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen.
2 Frauen sitzen an einem Schreibtisch. eine Frau arbeitet am Computer, die andere Frau sitzt im Rollstuhl. Sie schaut auf ein Blatt Papier, sie benutzt einen Textmarker.

Digitale Barrieren kann man oft nicht sehen.
Menschen mit Behinderungen können dann zum Beispiel ihre Hilfsmittel nicht benutzen.
Darum darf es keine digitalen Barrieren geben.

Eine Frau, die ihre Unterarme hebt. Sie guckt mit einem fragenden Gesicht.

Hilfsmittel sind zum Beispiel:

  • Bildschirm-Vorlese-Programme
  • Braille-Tastaturen
    Das ist eine Tastatur für Menschen mit einer Seh-Behinderung.
  • Vergrößerungs-Programme
Da ist ein Vorlese-Computer mit vielen kleinen Bildern die Bilder kann man nicht genau erkennen ein Zeigefinder zeigt auf die Bilder.

In diesen Gesetzen stehen die Regeln für die digitale Barriere-Freiheit:

Das ist ein Gesetz-Buch mit Paragraphen-Zeichen.
  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
    Die Abkürzung ist BGG.
    In dem BGG steht:
    Ein Amt oder eine Behörde muss
    Menschen mit und ohne Behinderung gleich-behandeln.
Eine Frau sitzt im Rollstuhl. Ein Mann steht rechts neben ihr. Zwischen der Frau und dem Mann ist ein Ist-Gleich-Zeichen. Darüber ist das Paragraphen-Zeichen.
  • Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung 2.0
    Die Abkürzung ist BITV 2.0.
    In der BITV 2.0 steht zum Beispiel:
    So müssen barriere-freie Internet-Seiten sein.
Auf dem Bild ist ein Gesetz-Buch mit Paragraphen-Zeichen.

Ämter und Behörden müssen diese Gesetze beachten.
Das Gesetz müssen alle Menschen in Deutschland beachten.

Ein Bild mit einer Karte von Deutschland. Auf der Karte ist die Deutschland-Flagge.

Das sind unsere Aufgaben:

Wir prüfen Internet-Seiten auf digitale Barriere-Freiheit.
Das sind zum Beispiel Internet-Seiten von Behörden.

Zwei Frauen sitzen am Computer. Eine Frau erklärt der anderen Frau etwas am Computer.

Wir beraten zum Thema Barriere-Freiheit.
Zum Beispiel hat eine Internet-Seite von einer Behörde eine Barriere.
Wir beraten diese Behörde.

Zwei Männer und eine Frau sitzen an einem Tisch. Sie unterhalten sich.

Wir sagen:
Diese Barriere gibt es.
So können sie die Barrieren abbauen.

Wir schreiben Berichte für die EU-Kommission.
EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Eine Kommission ist eine Gruppe von Experten.
Alle 27 Mitglied-Staaten wollen ein digital barriere-freies Europa.

Die Flagge von Europa. Und 2 Frauen und 1 Mann mit Urkunden in der Hand.

Wir schreiben den Experten:
So ist die digitale Barriere-Freiheit in Deutschland.
Das ist gut.
Das ist schlecht.

Eine Hand mit einem Stift schreibt etwas auf einen Zettel. Der Text ist nicht zu lesen.

Wir unterstützen die Schlichtungs-Stelle.
Wir beraten die Schlichtungs-Stelle zum Thema digitale Barriere-Freiheit:

  • bei technischen Fragen
  • bei inhaltlichen Fragen
Zwei Männer und eine Frau sitzen an einem Tisch. Sie unterhalten sich.

Schlichtung bedeutet:

  • sich einigen
  • sich vertragen
2 Männer reichen sich die Hand. Sie lächeln sich an.

Es gibt zum Beispiel eine Barriere bei einem Amt.
Sie haben sich bei dem Amt beschwert.
Die Barriere bleibt.

Zwei Männer stehen sich gegenüber. Ein Mann macht ein böses Gesicht. Er beschwert sich beim anderen Mann.

Dann kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.

Sie können eine Schlichtung beantragen.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Ein Person das Bild ist durchgestrichen. Eine Hand hält einen Geldschein das Bild ist durchgestrichen.

Das sind unsere Ziele:

  • Wir möchten Barriere-Freiheit.
  • Wir möchten Barrieren finden.
  • Wir möchten Barrieren abbauen.
Ein rotes Dreieck mit einer Frau. Sie hebt den Zeigefinger.

Urheberrecht

Der Text wurde durch das Büro für Leichte Sprache und Barrierefreiheit erstellt. Die Bilder sind von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Lizenz Name: 03685, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel ; 2013, Lizenz Nummer: 3c44-03ac4-5a33

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