Beschreibung
Der Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik nach § 5 der BITV 2.0 vereint fachkundige Vertretende Personen der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder, der Verbände von Menschen mit Beeinträchtigungen, öffentlicher Stellen sowie aus Wirtschaft und Wissenschaft.
Die Ziele des Ausschusses sind:
- den jeweils aktuellen Begriffserklärung:Stand der Technik nach § 3 Absatz 2 und 3 BITV 2.0 zu ermitteln und zu dokumentieren
- sonstige gesicherte Erkenntnisse zur barrierefreien Informationstechnik zu ermitteln und zu dokumentieren, insbesondere Erkenntnisse bezüglich eines höchstmöglichen Maßes an Begriffserklärung:Barrierefreiheit im Sinne von § 3 Absatz 4 BITV 2.0
- Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen nach § 3 BITV 2.0 zu erarbeiten