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Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Herzlich willkommen auf dem Begriffserklärung:Webauftritt der Überwachungsstelle des Bundes für Begriffserklärung:Barrierefreiheit von Informationstechnik oder kurz gesagt, der BFIT-Bund. Wir prüfen unabhängig die Begriffserklärung:Barrierefreiheit von digitalen Angeboten der öffentlichen Stellen des Bundes. Begriffserklärung:Digitale Barrierefreiheit zeichnet sich sowohl durch die Erfüllung technischer als auch redaktionell-inhaltlicher Anforderungen aus. Gemeinsam mit dem Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik entwickeln wir praxisnahe Lösungsansätze. Gleichzeitig dokumentieren wir den aktuellen, dynamisch fortschreitenden Begriffserklärung:Stand der Technik. Denn für uns heißt Prüfen auch Beraten im Sinne der digitalen Begriffserklärung:Barrierefreiheit für alle!

Digitale Barrierefreiheit für jeden jederzeit überall

Aktuelles

Qualitätskriterien für die Begutachtung der digitalen Barrierefreiheit

02.04.2025

Es gibt eine neue Publikation, die sich mit Qualitätskriterien für die Begutachtung der digitalen Barrierefreiheit von Software, Apps und Webanwendungen beschäftigt.

Mehr erfahren: Qualitätskriterien für die Begutachtung der digitalen Barrierefreiheit …

Zweiter EU-Bericht 2024

06.03.2025

Der aktuelle Bericht gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2016/2102 an die Europäische Kommission ist veröffentlicht.

Mehr erfahren: Zweiter EU-Bericht 2024 …

Der Jahresbericht 2024 der BFIT-Bund

25.02.2025

Auch 2024 hat die BFIT-Bund die digitale Barrierefreiheit in Deutschland maßgeblich vorangebracht.

Mehr erfahren: Der Jahresbericht 2024 der BFIT-Bund …

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