Über die BFIT-Bund
Die Überwachungsstelle des Bundes für Begriffserklärung:Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat ihre Arbeit im Herbst 2019 aufgenommen. Sie ist aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in § 13 Absatz 3 ins Leben gerufen worden. Als Überwachungsstelle des Bundes erfüllt die BFIT-Bund Aufgaben, welche Deutschland durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU) in Fragen der Überwachung, Überprüfung sowie der Berichtslegung von digitalen Angeboten öffentlicher Stellen übertragen worden sind. (§ 8 Richtlinie (EU) 2016/2102)
Die BFIT-Bund führt die Geschäfte des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik. Gemeinsam mit einer Expertengruppe der Selbstvertretungsvereinigungen von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Mitgliedern aus Forschung, Wirtschaft und Verwaltung dokumentieren sie den jeweils aktuellen Begriffserklärung:Stand der Technik, erarbeitet gesicherte Erkenntnisse und erstellt praxisnahe Publikationen zur Umsetzung der digitalen Begriffserklärung:Barrierefreiheit. Die BFIT-Bund ist als eigenständiger Bereich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt und befindet sich in Berlin.
Neben der Überwachungsstelle des Bundes gibt es in den einzelnen Bundesländern eigene Überwachungsstellen. Alle 17 deutschen Überwachungsstellen stehen in engem fachlichen Austausch, um das Vorgehen bei der Überwachung, die anzuwendenden Prüfmethoden und insbesondere den gemeinsamen Bericht an die EU-Kommission abzustimmen und zu koordinieren.
Die Kontakt-Daten der Überwachungsstellen der Bundesländer sind zu finden unter folgendem Link: