Die WCAG 3.0
Das World Wide Web Consortium im Überblick
In einer Zeit, in der die Digitalisierung der Welt nicht nur weiter voranschreitet, sondern immer notwendiger zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben wird, ist das Thema digitale Barrierefreiheit aktueller denn je. Um zu gewährleisten, dass alle Menschen überall freien Zugang zu Informationen haben, braucht es internationale Standards zur Gestaltung von digitalen Anwendungen, an die sich Staaten, Unternehmen oder Privatpersonen halten können. Die wohl wichtigste Organisation im Feld der Barrierefreiheit, die die Entwicklung solcher Standards zum Ziel hat, ist das World Wide Web Consortium (W3C).
- Das Begriffserklärung:World Wide Web Consortium im Überblick
- Die WCAG: der aktuelle Stand
- Zwei neue Standards
- Die WCAG2.2 im Überblick
- Kritik an den WCAG2.x
- Die WCAG3.0 / Silver im Überblick
- Design-Ziele für die WCAG3.0
- Anforderungen an die Richtlinien der WCAG3.0
- Das Konformitätsmodell der WCAG3.0
Das Begriffserklärung:World Wide Web Consortium im Überblick
In einer Zeit, in der die Digitalisierung der Welt nicht nur weiter voranschreitet, sondern immer notwendiger zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben wird, ist das Thema digitale Begriffserklärung:Barrierefreiheit aktueller denn je. Um zu gewährleisten, dass alle Menschen überall freien Zugang zu Informationen haben, braucht es internationale Standards zur Gestaltung von digitalen Anwendungen, an die sich Staaten, Unternehmen oder Privatpersonen halten können. Die wohl wichtigste Organisation im Feld der Begriffserklärung:Barrierefreiheit, die die Entwicklung solcher Standards zum Ziel hat, ist das Begriffserklärung:World Wide Web Consortium (W3C).
Das Begriffserklärung:World Wide Web Consortium bezeichnet sich selbst als Gemeinschaft aus verschiedenen Organisationen, Unternehmen, festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen Personen, die Interesse an der Verbesserung der Zugänglichkeit zum Internet haben. Gegründet wurde das W3C 1994. Tim Berners Lee, der Erfinder des World Wide Webs ist der derzeitige Vorsitzende des W3Cs.
Der bekannteste vom W3C erarbeitete Standard sind die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Neben den WCAG gibt das W3C aber auch andere Standards wie die ATAG (Authoring Tool Accessibility Guidelines) oder die UAAG (User Accessibility Guidelines) heraus. Ein vom W3C erarbeiteter Standard ist an sich nicht rechtskräftig, kann aber von Staaten oder Staatenverbunden in Gesetze übersetzt werden. In Deutschland geschah dies durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung). Weiterhin entsprechen die Richtlinien der WCAG der ISO Norm 40500 und wurden auch für die EN 301 549 (europäische Norm) adaptiert.
Die WCAG: der aktuelle Stand
2018 wurde mit den WCAG2.1 der neuste Stand der Richtlinien veröffentlicht. Dieser Standard basiert auf vier Kernprinzipien für barrierefreie Webseiten: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Jedes Kernprinzip ist in Richtlinien untergliedert, die verschiedene Aspekte des Prinzips beleuchten. Jeder Richtlinie wiederum unterstehen verschiedene Erfolgskriterien, die die Richtlinie spezifizieren.
Jedem Erfolgskriterium ist einer von drei Leveln zugeordnet (A, AA, AAA). Je höher der Level, desto schwieriger ist es, das Erfolgskriterium korrekt auf der Begriffserklärung:Webseite zu implementieren. Betrachten wir ein Beispiel zur Veranschaulichung dieser Struktur. Das erste Kernprinzip der WCAG2.1 ist die Wahrnehmbarkeit. Die Richtlinie 1.4. dieses Prinzips besagt, dass es für Benutzerinnen und Benutzer einfacher gemacht werden soll, Inhalte zu sehen und zu hören. Erfolgskriterien für diese Richtlinie beziehen sich dann etwa auf die Regelung des Farbkontrasts, der Anpassbarkeit von Textgrößen oder die Kontrolle über selbst abspielende Audio-Dateien.
Analog zu den drei Leveln der Erfolgskriterien gibt es drei Leveln an Konformität mit den WCAG2.1, die eine Begriffserklärung:Webseite erreichen kann (A, AA, AAA). Um einen der Level zu erreichen, müssen alle Erfolgskriterien mit dem gleichen Level erfüllt sein. Das heißt eine Begriffserklärung:Webseite gilt selbst dann nicht als WCAG2.1 Stufe A konform, wenn sie die meisten AA und AAA Kriterien, aber nicht alle Level A Erfolgskriterien erfüllt. In der WCAG Serie gilt ein Erfolgskriterium entweder als erfüllt oder nicht erfüllt, es gibt also keine Grauzonen (Pass/Fail – Prinzip). In der EU gilt die Konformität mit der WCAG Stufe AA für bestehende öffentliche Webseiten verpflichtend ab dem 23. September 2020 und für neue Webseiten ab dem 23. September 2019.
Zwei neue Standards
Da sich die digitale Welt rasant entwickelt und Anwendungen immer vielfältiger werden, arbeitet das Begriffserklärung:World Wide Web Consortium auch weiterhin an neuen Standards. Derzeit wird unter dem Schirm der W3C an gleich zwei verschiedenen Standards gearbeitet. Die Accessibility Guidelines Working Group (AG WG) arbeitet an der Veröffentlichung der WCAG2.2, die laut Projektplan für November 2020 terminiert ist. Parallel arbeitet eine „Silver Taskforce“ genannte Untergruppe der AG WG zusammen mit der W3C Silver Community Group an der Entwicklung einer völlig neuen Richtlinienstruktur, die die WCAG Serie in ihrer jetzigen Form ablösen soll. Der unter dem Arbeitstitel „Silver“ gehandelte neue Standard, soll im November 2022 ausgefertigt werden.
Es ist notwendig, zwei Standards parallel zu entwickeln, da durch technische Neuerungen, wie z.B. neue Hardware Lücken in den WCAG2.1 entstehen, die besser früher als spät geschlossen werden sollten und nicht erst mit der Ausfertigung von „Silver“ 2022.
Die WCAG2.2 im Überblick
Der erste Arbeitsentwurf der WCAG2.2 wurde im Februar 2020 veröffentlicht. Die WCAG2.2 sind strukturell genauso aufgebaut wie die oben beschriebenen WCAG2.1. Auch das Konformitätsmodell bleibt das Gleiche. Es werden aber neue Richtlinien und neue Erfolgskriterien hinzugefügt. Diese Ergänzungen haben zum Ziel weitere Verbesserungen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwächen, sowie für Menschen mit wenig Sehvermögen und für Menschen mit Behinderung, die mobile Geräte benutzen, zu standardisieren. Die WCAG2.1 bleiben als anerkannte Standards bestehen und werden nicht durch die WCAG2.2 ersetzt. Das Begriffserklärung:World Wide Web Consortium rät den Erstellerinnen und Erstellern von digitalen Inhalten aber dazu, sich immer an die aktuelle Ausgabe der WCAG Serie zu halten. Die WCAG2.2 sind nämlich rückwärts kompatibel, was bedeutet, dass Webseiten, die auf Grundlage des neuen Standards aufrüsten, sich immer noch garantiert im Rahmen der Gesetzeslage befinden, die ggf. auf Basis der WCAG2.1 erstellt wurde.
Kritik an den WCAG2.x
Dass trotz der wichtigen Erweiterungen, die in den WCAG2.2 gemacht werden ein völlig neuer Standard her muss zeigt sich, wenn die bestehende Kritik an der WCAG Serie an sich in den Blick genommen wird. Im Allgemeinen gilt die Struktur der WCAG Serie als sehr komplex und darum schwer zugänglich für Menschen, die sich mit dem Thema digitaler Begriffserklärung:Barrierefreiheit nicht auskennen. Auch wird kritisiert, dass die WCAG Serie von selbst zu wenig Argumente mitliefere, warum in die digitale Begriffserklärung:Barrierefreiheit investiert werden solle. Das führt im Zusammenschluss mit der Kritik der Zugänglichkeit dazu, dass es für viele Unternehmen nicht attraktiv erscheint sich mit digitaler Begriffserklärung:Barrierefreiheit auseinander zu setzen. Weiterhin wird oft moniert, dass die Sprache, in der die Erfolgskriterien und deren Erläuterungen formuliert sind, zu schwer und für Menschen außerhalb der Technikbranche kaum zu verstehen sein. Dazu kommt, dass manche Erfolgskriterien durch technische Weiterentwicklung nicht eindeutig und interpretierbar geworden sind und einige der mitgelieferten Beispiele an Aktualität verloren haben. Das schwerwiegendste Argument für eine Umstrukturierung der WCAG liefert allerdings die Kritik am derzeitigen Konformitätssystem. Das angewandte bestanden / nicht bestanden Prinzip (Pass/Fail) grenzt jene Menschen aus, deren Bedürfnisse nicht auf diese strikte Art und Weise getestet werden können. Und was nicht auf diese Weise getestet werden kann, konnte bisher nicht als Erfolgskriterium formuliert werden.
Diesen und weiteren Problemen der WCAG Serie will sich das Word Wide Web Consortium mit dem „Silver“ Projekt annehmen.
Die WCAG3.0 / Silver im Überblick
Seit Mai 2020 steht fest, dass das „Silver“ Projekt bei der angepeilten Veröffentlichung als neuer W3C Standard Ende 2022, den Namen WCAG3.0 tragen wird. Die Abkürzung steht aber nunmehr für „W3C Accessibility Guidelines“. Mit dem neuen Namen soll einerseits der Umstand aufgezeigt werden, dass längst nicht mehr nur noch Internet Inhalte (web content) allein im Fokus von digitaler Begriffserklärung:Barrierefreiheit stehen sollten und andererseits dem tiefgreifenden Strukturwandel des Standards in Bezug zur aktuellen WCAG Serie Rechnung getragen werden. Durch die Beibehaltung des alten Akronyms jedoch, soll eine Wiedererkennbarkeit und eine schnelle thematische Einordnung gewährleistet werden. Die WCAG3.0 haben zwar den Anspruch die Inhalte der WCAG2.x Serie mit aufzunehmen und zu erweitern, durch die veränderte Struktur wird aber keine Rückwärtskompatibilität möglich sein.
Bis heute gibt es noch keinen fertigen öffentlichen Arbeitsentwurf der WCAG3.0. Zu finden sind aber Editoren-Entwürfe (Entwürfe, die nicht von der Accessibility Guidelines Working Group ratifiziert wurden), sowie die Anforderungen und Design-Ziele der WCAG3.0.
Design-Ziele für die WCAG3.0
Die Design-Ziele der „Silver Taskforce“ beschreiben nach welchen Maßgaben die neuen Accessibility Guidelines erstellt werden müssen und knüpfen inhaltlich direkt bei der Kritik an der WCAG Serie an. So soll bei der Erstellung der Richtlinien mehr Perspektiven von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen stärker berücksichtigt werden. Es soll mitgedacht werden, dass Menschen ganz individuelle und multiple Bedürfnisse und Anforderungen an digitale Inhalte haben, was sich u.a. in dem Bestreben zeigt, eine neue Konformitäts- und Prüfstruktur zu erstellen, die die Bedürfnisse von Menschen mit Sehschwäche und kognitiven Einschränkungen besser abbilden kann. Ein Weg, den die „Silver Taskforce“ geht, um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist der der offenen und transparenten Kommunikation und Forschung. Die „Taskforce“ hat den Anspruch eine große Bandbreite an Interessensvertretungen, Organisationen und Privatpersonen mit einzubeziehen. Es ist jederzeit möglich, einen Einblick in die Arbeitsprozesse, die zur Erarbeitung der WCAG3.0 führen zu erhalten, oder über kurze Wege Kontakt zur „Silver Taskforce“, der Silver Community Group oder zur Accessibility Guidelines Working Group aufzunehmen. Die „Silver Taskforce“ hat es sich auch selbst als Ziel gesetzt aktiv eine diverse Gruppe von Menschen mit Behinderung zu rekrutieren und in einem fortlaufenden, sich immer selbst reflektierenden Prozess sicher zu stellen, dass alle Perspektiven in der Erarbeitung berücksichtigt werden. Ein weiteres Design-Ziel besteht in der Bestrebung die Richtlinien in einfacher Sprache zu formulieren und verständliche Definitionen mitzuliefern. Auch sollen die Richtlinien einerseits mit einem Blick auf einen langen Lebenszyklus entwickelt werden und andererseits so flexibel, dass sie einfacher ergänzt und an neue Entwicklungen angepasst werden können, als die der WCAG2.x Serie.
Anforderungen an die Richtlinien der WCAG3.0
Im Gegensatz zu den eher allgemein gehaltenen Design – Zielen, sollen die Anforderungen an die Richtlinien messbar und klar demonstrierbar und damit eine geradere Richtschnur für die Erarbeitung der Richtlinien sein. Wie so vieles an den WCAG3.0 befinden sich die Anforderungen auch noch in einem Prozess der Anpassung, der Veränderung und der Erweiterung. Die Anforderung mit den vielleicht größten Auswirkungen auf Erscheinungsbild und Funktionalität der WCAG3.0 ist die, dass Richtlinien auf mehr als eine Art und Weise geprüft werden sollen. Damit sollen die oben benannten Probleme mit dem strikten bestanden / nicht bestanden - Prinzip (Pass/Fail) der WCAG 2.x Serie angegangen werden. Ebenfalls erweitert werden sollen die Wege, auf denen die WCAG3.0 angezeigt werden. Sie soll in verschiedenen barrierefreien Formaten angeboten werden und für Benutzerinnen und Benutzer je nach Bedürfnis anpassbar sein. Die Richtlinien sollen auch technologieneutral und für Ergänzungs- und Wartungsarbeiten flexibel gestaltet werden. Die WCAG3.0 sollen ebenfalls Strukturen und Methoden beinhalten, die eine leichte Überführung in Recht oder Regularien ermöglichen, sowie Anreize für Unternehmen schaffen ihre Bemühungen in Richtung Begriffserklärung:Barrierefreiheit über das Minimum hinaus zu erweitern. Ob sich diese und weitere Anforderungen an die neuen Richtlinien auch in den ausgearbeiteten Richtlinien wiederfinden, wird sich noch herausstellen. Durch die transparente Darlegung von Design-Zielen und Anforderungen, wird dies auf jeden Fall auch für Unabhängige leicht überprüfbar sein.
Das Konformitätsmodell der WCAG3.0
Als letztes bleibt die entscheidende Frage nach dem Konformitätsmodell der WCAG3.0. Das Konformitätsmodell wird aller Voraussicht nach Punkte basiert sein. Hintergrund ist, dass Autorinnen und Autoren Konformität nun flexibler für verschiedene Bereiche eines Produkts, oder einer Begriffserklärung:Webseite geltend machen können sollen, um der Verschiedenheit von Bedürfnissen und Ansprüchen gerecht zu werden. So unterscheiden sich Webseiten u.a. in Komplexität, Größe, Frequenz der Publikation, oder der Integration von Inhalten dritter.
Jede einzelne Richtlinie der WCAG3.0 wird auf einer Skala von 0 (0%) bis 1 (100%) gemessen werden. Der getestete Bereich eines Inhalts muss einen minimalen Prozentsatz in jeder Beeinträchtigungs-Kategorie (basierend auf der EN301 549) erreichen, damit die entsprechende Richtlinie als erfüllt gilt. So wird garantiert, dass die Richtlinien nicht eine bestimmte Beeinträchtigung bevorteilt. Jede Richtlinie, die dann als erfüllt gilt, trägt zum Gesamtpunktestand des getesteten Bereiches bei. Wie hoch dieser minimale Prozentsatz sein wird, ist noch nicht bekannt und wird sich möglicherweise auch von Richtlinie zu Richtlinie unterscheiden, genauso wie die Berechnung des Prozentsatzes. Bezieht sich die Bewertung einer Richtlinie beispielsweise auf die Anzahl der Bilder auf einer Seite, würden die Prozentpunkte berechnet, indem die Anzahl der Bilder, die der Richtlinie entsprechen durch die totale Anzahl der Bilder geteilt wird.
Ist ein Produkt, eine Seite etc. auf die sie betreffenden Richtlinien getestet, wird die Summe der Punkte jeder Richtlinie durch die Anzahl der angewandten Richtlinien geteilt, um eine finale Bewertung in Form einer Prozentzahl geben zu können. Je nach finalem Punktestand wird die Konformität in drei verschiedenen Stufen gemessen werden: Bronze, Silber und Gold. Diese wurden gewählt, da sie international verständlich sein und im Gegensatz zu den Kriterien A,AA und AAA auch ein deutlicheres Zeichen darstellen, dass Verbesserungspotential erkennen lässt (Bei einer Begriffserklärung:Webseite, die angibt WCAG2.1 Stufe A konform zu sein, lässt sich ohne Hintergrundwissen schwer feststellen, ob A eine sehr gute, oder eine eher schlechte Stufe darstellt). Nach jetzigem Stand wird die Bronze Stufe der WCAG3.0 der AA Stufe der WCAG2.x Serie entsprechen. Das würde bedeuten, dass mit in Kraft treten der WCAG3.0, alle Webseiten, die wenigstens WCAG2.x Stufe A konform waren, nunmehr überhaupt nicht mehr als barrierefrei gelten.
Wie die WCAG3.0 bei ihrer Ausfertigung im Jahre 2022 tatsächlich und im Detail aussehen werden, kann jetzt noch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Sicher ist aber, dass sie substanzielle Änderungen für die digitale Begriffserklärung:Barrierefreiheit weltweit mit sich bringen werden. Es wird sich lohnen die Entwicklungen und nächsten Schritte der W3C und der „Silver Taskforce“ weiter im Blick zu behalten.
Alle Informationen, die in diesem Artikel wiedergegeben wurden, können dem Internetauftritt des W3C, der „Silver Taskforce“ und der W3C Community Group entnommen werden. In keinem Fall sind diese Informationen final und können unter Umständen noch Änderungen, Bearbeitungen, oder Aktualisierungen unterliegen.