Beschreibung
Der Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik nach § 5 der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung - BITV 2.0) vereint fachkundige Vertreterinnen und Vertreter der Bundes- und der Landes-Überwachungsstellen, aus Verbänden von Menschen mit Behinderungen, aus der Wirtschaft und weitere fachkundige Personen, insbesondere der Wissenschaft sowie öffentlicher Stellen.
Die Ziele des Ausschusses sind:
- den jeweils aktuellen Stand der Technik nach § 3 Absatz 2 und 3 BITV 2.0 zu ermitteln und zu dokumentieren
- sonstige gesicherte Erkenntnisse zur barrierefreien Informationstechnik zu ermitteln und zu dokumentieren, insbesondere Erkenntnisse bezüglich eines höchstmöglichen Maßes an Barrierefreiheit im Sinne von § 3 Absatz 4 BITV .0
- Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Anforderungen nach § 3 BITV 2.0 zu erarbeiten