Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage des Ausschusses

Die gesetzliche Grundlage des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik findet sich in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung BITV 2.0).

Geschäftsordnung des Ausschusses

Hier finden Sie die Geschäftsordnung des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik nach §5 BITV 2.0.