Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage des Ausschuss
Die gesetzliche Grundlage des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung BITV) 2.0.
Geschäftsordnung des Ausschusses
Hier finden Sie die Geschäftsordnung des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik nach §5
Geschäftsordnung des Ausschusses nach §5 (PDF, 85 KB, Nicht barrierefrei)