Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik - Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik

Im Ausschuss-Gremium finden Expertinnen und Experten der unterschiedlichsten Fachrichtungen im Umfeld der digitalen Barrierefreiheit zusammen. Neben den Vertretungen von Menschen mit Beeinträchtigungen sind dies Kolleginnen und Kollegen aus der IT-Verwaltung von Bund und Ländern beispielsweise aus Fachministerien und Überwachungsstellen, Forschende und Lehrende an Hochschulen, Mitarbeitende aus führenden IT-Unternehmen sowie von Fachverbänden und der Sozialwirtschaft.

Informatikerinnen treffen auf Juristen, Redakteure auf taube Gebärdensprachdolmetscher, Leichte Sprache-Expertinnen auf Verwaltungsfachleute und KI-Experten auf Appdesigner: Daher sind die Themen im Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik stets sehr vielschichtig und auch vielfältig. Unser Ziel im Gremium ist es, die digitale Barrierefreiheit verständlich und deren Potenziale und Vorteile greifbar für alle zu machen. Unsere Handreichungen, Webinare und weiteren Publikationen zeigen die Fortentwicklung der digitalen Barrierefreiheit auf und helfen beim Einstieg ins Thema oder behandeln Expertenthemen stets auf der Höhe der Zeit.

Neben dem Plenum des Ausschusses gibt es unterschiedliche Arbeitsgruppen (AGs) zu spezifischen Themen, aktuell sind dies:
AG Barrierefreie Hochschule, AG Webseite, AG Höchstmöglichstes Maß, AG mobile Anwendungen, AG Menschen mit Lernbehinderungen, AG Deutsche Gebärdensprache in digitalen Anwendungen, AG Digitale Verwaltung und AG Software.

Haben Sie Lust, uns auf dem Weg hin zu einer barrierefreien Welt zu unterstützen und Ihre Expertise einzubringen? Wir freuen uns über Ihre tatkräftige Mitarbeit in einer der themenspezifischen Arbeitsgruppen des Ausschusses, die für alle Interessierten offen sind. Nehmen Sie unter kontakt@bfit-bund.de Kontakt zu uns auf!

Die gesetzliche Grundlage des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik findet sich in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung BITV 2.0).

Hier finden Sie die

.