EU- und Länderberichte
Zu den zentralen Aufgaben der BFIT-Bund gehören die Berichtspflichten nach § 12c Absatz 1 und 2 Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG).
§ 12c Absatz 1 BGG legt die Berichtspflichten der öffentlichen Stellen des Bundes gegenüber der BFIT-Bund fest (die Legaldefinition "Öffentlicher Stellen" findet sich in § 12 BGG). Demnach müssen die obersten Bundesbehörden alle drei Jahre - erstmalig 30. Juni 2021 - über den Stand der Begriffserklärung:Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote berichten.
Als digitale Angebote gelten
- Webauftritte und mobile Anwendungen - einschließlich der Intranetangebote - der obersten Bundesbehörden,
- elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe (die Legaldefinition dieser Begriffe findet sich in § 2a BITV 2.0).
Zu den weiteren Berichtspflichten öffentlicher Stellen des Bundes gegenüber der BFIT-Bund gehört es, Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren in ihrer Informations- und Kommunikationstechnik zu erstellen.
§ 12c Absatz 2 BGG betrifft die Berichtspflicht des Bundes und der Länder gegenüber der EU-Kommission im Rahmen der Umsetzung der Begriffserklärung:RICHTLINIE (EU) 2016/2102. Die Länder erstatten der BFIT-Bund alle drei Jahre - erstmalig 30. Juni 2021 - Bericht über den Stand der Umsetzung hinsichtlich der Begriffserklärung:Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote.
Dies betrifft
- die Webauftritte der öffentlichen Stellen der Länder und
- die mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen der Länder.
Für die Berichtspflicht nach § 12c Absatz 2 BGG entwickelte die BFIT-Bund für die öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder eine Web-Anwendung zur Erfassung der eigenen Prüfungsergebnisse. Dieses findet für den ersten Überwachungszeitraum für den Bericht an die EU-Kommission (BGG § 12c Absatz 2) Anwendung.
Die Web-Anwendung soll gewährleisten, dass die Berichte den Anforderungen des Artikels 8 Absatz 6 der Begriffserklärung:RICHTLINIE (EU) 2016/2102 genügen.
EU-Bericht
Der EU-Bericht ist unter folgendem Link zu finden:
Link zum PDF-Dokument:
Link zu Word-Dokument: Erster Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Link zu einer ePub-Datei: Erster Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Länderberichte
Nicht alle Bundesländer sind verpflichtet, einen Bericht über die digitale Barrierefreiheit zu verfassen. Die vorhandenen Länderberichte sind unter den folgenden Links aufrufbar:
Landesbericht Baden-Württemberg zu mobilen Anwendungen
Landesbericht Baden-Württemberg zu Webauftritten