Erklärung zur Barrierefreiheit von www.bfit-bund.de
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den unter www.bfit-bund.de veröffentlichten Webauftritt der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik.
Als öffentliche Stelle im Sinne der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist der Webauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die Hauptnavigationseinträge, welche ein Untermenü besitzen, werden als reduzierter Link ausgeben. Screenreader-Nutzende können entgegen ihrer Erwartung hier jedoch kein Untermenü aufklappen. Das Untermenü kann erst mit dem nachfolgenden Button angesprungen und bedient werden. Es ist mit dem Erfolgskriterium 4.1.2 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
- Der Fokus der Buttons für das Untermenü ist nicht erkennbar und ist damit mit dem Erfolgskriterium 2.4.7 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
- Wird beim Sucheingabefeld die Vorschlagsliste eingeblendet, gibt der Screenreader keinen Hinweis auf die Liste bzw. die Eintragsanzahl aus und ist damit mit dem Erfolgskriterium 4.1.2 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
Bereits behobene Mängel:
- Die Eingabefelder "E-Mail" und "Ihre Nachricht" sind nicht als Pflichtfeld ausgezeichnet und sind damit mit dem Erfolgskriterium 4.1.2 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
- Die Checkbox zur Einwilligung der personenbezogenen Daten ist nicht mit einem Stern gekennzeichnet und somit nicht als Pflichtfeld erkennbar und ist damit mit dem Erfolgskriterium 3.3.2 WCAG 2.1 nicht vereinbar.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.05.2020 erstellt und zuletzt am 08.12.2022 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular "Barriere melden" an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.