Erklärung zur Barrierefreiheit - Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Begriffserklärung:Barrierefreiheit gilt für die unter www.bfit-bund.de veröffentlichte Website der Überwachungsstelle des Bundes für Begriffserklärung:Barrierefreiheit von Informationstechnik.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Begriffserklärung:RICHTLINIE (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Begriffserklärung:RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Begriffserklärung:Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im 29. August 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist der Begriffserklärung:Webauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Struktur der Überschriften ist nicht immer logisch. (1.3.1)
  • Es gibt Informationen, die sich auf eine bestimmte Position innerhalb der Seite beziehen. (1.3.3)
  • Beim Aufruf eines Glossareintrags erhält der Nutzer keine Information über den Link zu einem modalen Fenster mit einer weiterführenden Erklärung. (2.4.4)

Bereits behobene Mängel aus dem Vorjahr:

  • Die Struktur der Überschriften ist nicht immer logisch. (1.3.1)
  • Fehlermeldungen eines Formulars sind nicht mehr mit dem entsprechenden Eingabefeld verknüpft. (1.3.1)
  • Bei einem Zoom von 200% in den vorgegebenen Einstellungen befinden sich einige Inhalte außerhalb des sichtbaren Bereichs einer Seite. (1.4.4)
  • Bei einer Verringerung der Browserbreite auf 320 CSS-Pixel entsprechend der Vorgabe ist die Nutzung einer Seite ohne horizontales Scrollen nicht mehr möglich und Inhalte werden nicht vollständig angezeigt. (1.4.10)
  • Beschriftungen von Seitenbereichen, die mit HTML5 ausgezeichnet sind, werden teilweise auch mit einem Aria-Label beschrieben. (2.4.1)
  • Teilweise sind Sprunglinks innerhalb einer Seite vorhanden, die nicht zum gewünschten Bereich springen. (2.4.1)
  • Fokussierte Elemente sind teilweise nicht gut wahrnehmbar. (2.4.7)
  • Interaktive Elemente sind teilweise ohne korrekte Kennzeichnung einer Rolle oder eines Zustandes vorhanden. (4.1.2)

Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.05.2020 erstellt und zuletzt im 29.08.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Begriffserklärung:Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular "Barriere melden" an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Begriffserklärung:Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.