Homepage - Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Begriffserklärung:Barrierefreiheit gilt für die unter www.bfit-bund.de veröffentlichte Website der Überwachungsstelle des Bundes für Begriffserklärung:Barrierefreiheit von Informationstechnik.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Begriffserklärung:Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 29. Juli 2025 durchgeführt wurde.

Die Überprüfung hat ergeben, dass der Begriffserklärung:Webauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar ist.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Paginierung ober- und unterhalb der Suchergebnisse ist nicht als zusammenhängender Navigationsbereich ausgezeichnet.

  • In den Überschriften der Suchergebnisse sind zusätzliche Metainformationen wie Datum und Kategorie eingebettet, was die Orientierung erschwert.

  • Die Viewport-Konfiguration begrenzt die maximale Skalierung auf 150 Prozent, wodurch eine benutzerseitige Textvergrößerung stark eingeschränkt ist.

  • Ein vorhandener Skip-Link mit dem Zielbereich „Suche“ führt bei Aktivierung nicht zu einem Fokuswechsel.

  • Beim Absenden eines fehlerhaft ausgefüllten Formulars erfolgt keine automatische Fokussierung auf das erste fehlerhafte Eingabefeld.

  • Eine angezeigte Fehlermeldung bei ungültiger E-Mail-Eingabe enthält keinen konkreten Korrekturvorschlag.

  • In der Haupt-Navigation fehlt eine programmatische Kennzeichnung des aktuell aktiven Menüpunktes.

  • Eine sichtbare Beschriftung einer Checkbox "Datenschutz" ist nicht programmatisch mit dem Label verknüpft.

Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.05.2020 erstellt und zuletzt im 29.07.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Begriffserklärung:Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular "Barriere melden" an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Begriffserklärung:Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.