Begriffserklärung:EN 301549 in deutscher Sprache auf www.bfit-bund.de mit berechtigtem Interesse erhältlich
Pressemitteilung 17. März 2021
Mit der EN 301 549 „Anforderungen an die Begriffserklärung:Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten" wird Begriffserklärung:Barrierefreiheit erstmals als in der Europäischen Union verpflichtendes Kriterium für Ausschreibungen öffentlicher Institutionen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) festgelegt. Diese Normierung beschreibt die funktionalen Merkmale der Begriffserklärung:Barrierefreiheit von IKT Produkten und Dienstleistungen und setzt damit Standards, die Organisationen des öffentlichen Sektors bei der Ausschreibung und Beschaffung zu beachten haben. Diese Standards beziehen sich auf eine große Anzahl von Produkten der digitalen Kommunikation aber vor allem auch auf Dienste und Dienstleistungen auf Webauftritten oder Apps (mobilen Anwendungen).
Das Ziel der Begriffserklärung:Barrierefreiheit im Sinn der EN 301 549 ist, dass Menschen mit ihren verschiedenen Fähigkeiten unabhängig davon, welches Gerät oder welche Software sie in welchem Umfeld nutzen, gleichberechtigten Zugang zu den Informationen, Diensten und Angeboten haben, die elektronisch bereitgestellt werden.
Neben den Nutzern profitieren ebenfalls die Anbieter und Hersteller von IKT-Produkten und –Diensten von dem nun europaweit geltenden Standard, den die EN 301 549 zur Beschaffung barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnik setzt. Als Regelwerk zur Harmonisierung des europäischen Vergaberechts wurde sie 2014 in englischer Sprache veröffentlicht. Die Übersetzung in die Nationalsprachen obliegt den Nationalen Normungsgremien (in DEU dem DIN). Zu beachten ist auch, dass Normen grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind und in Deutschland in der Regel kostenpflichtig beim Beuth-Verlag erworben werden können.
Im Sinne einer breiten Zugänglichkeit der DIN EN 301 549 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) daher darauf hingewirkt, dass die Überwachungsstelle des Bundes für Begriffserklärung:Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) Nutzern mit einem berechtigten Interesse die DIN EN 301 549 als zentrale europäische Norm der digitalen Begriffserklärung:Barrierefreiheit auf ihrer Website in deutscher Sprache zur Verfügung stellen kann. Dazu hat das BMAS mit dem DIN eine Lizenzvereinbarung getroffen.
Nach einer erfolgreichen Registrierung, für die das berechtigte Interesse an der DIN EN 301 549 dargelegt werden muss, können sich Nutzer in dem geschützten Bereich der BFIT-Bund einloggen und unter Bestätigung spezieller Nutzungsbedingungen der urheberrechtlich geschützten Werke die DIN EN 301 549 in der aktuell in deutscher Sprache vorliegenden Fassung zur freien Leseberechtigung nutzen.