Handreichung mobile Anwendungen
Kategorie: Ausschuss
Die Arbeitsgruppe „Mobile Anwendungen“ des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik bietet mit ihrer Handreichung eine Einführung und Orientierung zu den Möglichkeiten und Erfordernissen hinsichtlich der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen.
Gemäß der EU-Richtlinie 20216/2102 sind alle öffentlichen Stellen nunmehr dazu verpflichtet, mobile Anwendungen und deren Inhalte barrierefrei zu gestalten. Anhand von Beispielspersonen zeigt die Handreichung die unterschiedlichen Bedürfnisse Nutzender auf. Diese Bedürfnisse und die sich daraus ergebenden Anforderungen können sich je nach Einschränkung -körperlich, kognitiv oder anderweitig- erheblich unterscheiden.
Dennoch sind für diese unterschiedlichen Bedürfnisse sowohl auf Basis des Betriebssystem iOS wie auch Android barrierefreie Lösungen zu entwickeln.
Diese Handreichung, die sich an Designende, Entwickelnde und Testende von mobilen Anwendungen, wie auch unter anderem an Beauftragte für Barrierefreiheit an öffentlichen Stellen richtet, stellt ebenfalls drei in Deutschland verfügbaren Prüfverfahren für die Barrierefreiheit von mobilen Anwendungen gegenüber. Damit bietet sie einen übersichtlichen und gleichzeitig umfassenden Einstieg in die Thematik Barrierefreiheit mobiler Anwendungen.