Textbausteine Vergabe Softwareentwicklung
Kategorie: Ausschuss
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit für Webseiten, Dokumente und mobile Anwendungen ist eine Verpflichtung für öffentliche Stellen gemäß Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern oder den einschlägigen Fachgesetzen. Dementsprechend dürfen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nicht dahinter zurückbleiben.
Die Handreichung zeigt für eine neu zu entwickelnde IT-Lösung (Desktop- und Web-Anwendung) auf, wie sich die Vorgaben zur Barrierefreiheit in einem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren umsetzen lassen.
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