Handreichung Vergabeprozess
Kategorie: Ausschuss
Im Bund und den Ländern ist für die öffentlichen Stellen die digitale Begriffserklärung:Barrierefreiheit für Webseiten, Dokumente und mobile Anwendungen gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 gesetzlich vorgeschrieben.
Die Handreichung unterstützt öffentliche Stellen bei der Beschaffung und Vergabe von IT-Lösungen und dient zur Orientierung der Anbieter bei Fremdvergabe.
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