Webseitenrichtlinie der EU - Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Erklärvideos in barrierefreier Form

Öffentliche Stellen des Bundes müssen Kommunikation und Information digital barrierefrei zur Verfügung stellen. Dabei ist digitale Begriffserklärung:Barrierefreiheit sehr vielfältig.

Die BFIT-Bund ist für den Bund sowie die Länder der zentrale Partner hinsichtlich der Umsetzung digitaler Begriffserklärung:Barrierefreiheit. Hierfür prüfen wir proaktiv, indem wir auf öffentliche Stellen des Bundes zugehen. Im Rahmen dieser Überprüfungen beraten wir stets im Sinne einer barrierefreien Lösung.