Erklärung zur Barriere-Freiheit von unserer Web-Seite für Computer und Handy
Jeder Mensch ist anders.
Einige Menschen können
am Computer und Handy nicht gut:
- lesen
- verstehen
- hören
- sehen
- bedienen
Aber alle Menschen haben
das gleiche Recht auf Infos.
Behinderte und nicht behinderte Menschen sollen gleich sein.
Überall.
Das ist Menschen-Recht.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz ist für Menschen mit Behinderungen.
Das Gesetz heißt:
Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Im Gesetz steht eine Regel für öffentliche Stellen.
Die Regel ist für öffentliche Stellen in Deutschland.
Eine öffentliche Stelle ist zum Beispiel:
In der Regel für öffentliche Stellen steht:
Alle sollen Web-Seiten gut bedienen können.
Dazu sagt man: digital barrierefrei
Alle sollen Infos und Formulare
gut lesen und verstehen.
Das heißt auch: barrierefreie Web-Seite
Es gibt barrierefreie Web-Seiten.
Einige Web-Seiten sind nicht barrierefrei.
In der Regel für öffentliche Stellen steht:
- Die Web-Seite muss barrierefrei sein.
- Die App muss barrierefrei sein.
- Am Computer arbeiten muss barrierefrei sein.
Dafür gibt es eine Verordnung.
Die Verordnung ist ein Teil vom
Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
In der Verordnung steht
wie man Web-Seiten barrierefrei macht.
Dann können alle Menschen am Computer und Handy:
- lesen
- verstehen
- hören
- sehen
- bedienen
Eine barrierefreie Web-Seite
ist für alle leicht und klar.
Die Verordnung heißt:
Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung
Das nennt man auch: BITV
Das spricht man: Bitfau
Jede öffentliche Stelle muss die BITV einhalten.
Dafür gibt es eine Regel.
Die Regel ist im
Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
In der Regel steht:
Jede öffentliche Stelle muss erklären
- wo die Web-Seite barrierefrei ist.
- wo die Web-Seite nicht barrierefrei ist.
Dazu sagt man auch:
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Jede öffentliche Stelle
muss die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben.
Wir sind eine öffentliche Stelle.
Wir haben eine Web-Seite.
Die Web-Seite heißt: www.bfit-bund.de
Wir halten uns an die Regel.
Unsere Web-Seite hat die
Erklärung zur Barrierefreiheit.
Da steht:
Unsere Web-Seite ist fast barrierefrei.
Unsere Web-Seite soll noch besser werden.
Das wollen wir machen:
Einige Menschen können nicht gut hören.
Die Menschen verstehen Hand-Zeichen.
Das heißt auch: Gebärden-Sprache.
Die BFIT Web-Seite soll Gebärden-Sprache haben.
Wir haben ein Video mit Gebärdensprache.
Einige Menschen können nicht gut sehen.
Die Menschen steuern mit der Tastatur
auf der Web-Seite.
Dann hören sie den Inhalt von der Web-Seite.
Das heißt auch: Sprach-Ausgabe
Steuern und Sprach-Ausgabe sind schon gut.
Es gibt wenige Probleme.
Wir sind fast fertig.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit
wird immer neu gemacht.
Das nennt man aktualisieren.
Wir schreiben wann wir aktualisieren.
Das nennt man:
Datum der Aktualisierung.
Unser Datum der Aktualisierung ist vom September 2020.
Sie finden unsere Web-Seite leicht und klar?
Dann freuen wir uns.
Sie können die Web-Seite nicht gut bedienen?
Die Web-Seite ist nicht leicht und klar?
Sie haben auf unserer Web-Seite
ein Problem gefunden.
Das nennt man:
Barriere entdeckt!
Dann sagen Sie uns Bescheid.
Das nennt man:
Barriere melden.
Für Barriere melden haben wir einen Link.
Der Link ist auf unserer Web-Seite.
Die Webseite heißt:
Erklärung zur Barrierefreiheit von BFIT.
Der Link heißt: Barriere melden.
Klicken Sie auf den Link.
"Barriere melden"
Erzählen Sie vom Problem.
Sie können am Computer eine Nachricht schreiben.
Sie können anrufen.
Wir lösen das Problem.
Dann ist die Barriere weg.
Manchmal ist die Barriere immer noch da.
Sie können die Web-Seite nicht gut bedienen.
Die Web-Seite ist nicht leicht und klar.
Die Mitarbeiter vom Büro der BFIT machen
die Barriere nicht weg.
Vielleicht gibt es Streit.
Sie brauchen Hilfe.
Die Hilfe gibt eine Behörde.
Die Behörde löst den Streit.
Das nennt man: Schlichten
Die Behörde heißt: Schlichtungs-Stelle
Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.
Für Kontakt gibt es einen Link.
Der Link ist auf der Web-Seite:
Barriere-Freiheits-Erklärung
Urheberrecht
Der Text ist von Stefanie Koehler, Übersetzerin für Leichte Sprache (s.e.koehler@online.de). Die Prüfung hat Janina Spang gemacht. Die Bilder sind von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Lizenz Name: 03685, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel ; 2013, Lizenz Nummer: 3c44-03ac4-5a33
Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013