Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Die Überwachungs-Stelle des Bundes für Barriere-Freiheit von Informations-Technik
macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.
Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Alle Menschen können alle wichtigen Infos verstehen.
Barriere-frei sind zum Beispiel:
- Infos in Leichter Sprache
- Gebärden-Sprache-Videos
- Vorlese-Programme für Menschen mit Seh-Behinderungen
Vorschriften
Wir halten uns an die Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:
- das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
BGG ist die Abkürzung für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
- die Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung 2.0
BITV 2.0 ist die Abkürzung für
die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.
In der BITV 2.0 steht zum Beispiel
wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.
Die Prüfung von den Internet-Seiten war im August 2022.
Wir bearbeiten die gefundenen Barrieren auf der Seite.
Meinung sagen und Barrieren mitteilen
Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder Sie möchten uns sagen:
- Das ist gut.
- Das ist nicht so gut.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Sie können uns anrufen.
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
kontakt@bfit-bund.de
Das ist unsere Telefon-Nummer:
0 30 – 84 41 48 9 – 0
Oder Sie klicken auf Barriere melden.
Es öffnet sich eine neue Internet-Seite.
Ganz unten auf der Internet-Seite
können Sie in mehreren Feldern Infos eintragen.
Das sind diese Infos:
- Ihr Name
- Ihre E-Mail-Adresse
- die Barriere, die Sie melden möchten
Das sieht so aus:
Beschwerde bei der Schlichtungs-Stelle
- Sie haben eine Barriere gefunden.
- Sie haben wegen der Barriere eine E-Mail geschrieben.
Oder Sie haben wegen der Barriere angerufen. - Die Barriere bleibt.
Oder die Antwort war für Sie nicht gut.
Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Sie müssen dann bei der Schlichtungs-Stelle einen Antrag stellen:
Antrag auf Prüfung
Die Prüfung von der Schlichtungs-Stelle kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag auf Prüfung
- in Leichter Sprache stellen.
- in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Urheberrecht
Der Text wurde durch das Büro für Leichte Sprache und Barrierefreiheit erstellt. Die Bilder sind von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Lizenz Name: 03685, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel ; 2013, Lizenz Nummer: 3c44-03ac4-5a33