Leichte Sprache - Erklärung zur Barriere-Freiheit - Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Die Überwachungs-Stelle des Bundes für Barriere-Freiheit von Informations-Technik
macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.

Eine Person sitzt im Rollstuhl und fährt eine Rampe hoch.

Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Alle Menschen können alle wichtigen Infos verstehen.

Ein Mann zeigt mit einem Finger auf seine Stirn.

Barriere-frei sind zum Beispiel:

  • Infos in Leichter Sprache
  • Gebärden-Sprache-Videos
  • Vorlese-Programme für Menschen mit Seh-Behinderungen
Zwei Frauen sitzen am Computer. Eine Frau erklärt der anderen Frau etwas am Computer.

Vorschriften

Wir halten uns an die Vorschriften für Barriere-Freiheit.

Das ist ein Gesetz-Buch mit Paragraphen-Zeichen.

Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:

  • das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
    BGG ist die Abkürzung für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
  • die Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung 2.0
    BITV 2.0 ist die Abkürzung für
    die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.
Eine Frau sitzt im Rollstuhl. Ein Mann steht rechts neben ihr. Zwischen der Frau und dem Mann ist ein Ist-Gleich-Zeichen. Darüber ist das Paragraphen-Zeichen.

In der BITV 2.0 steht zum Beispiel
wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.

Die Prüfung von den Internet-Seiten war im August 2022.

Das ist ein Gesetz-Buch mit Paragraphen-Zeichen.

Wir bearbeiten die gefundenen Barrieren auf der Seite.

Meinung sagen und Barrieren mitteilen

Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder Sie möchten uns sagen:

  • Das ist gut.
  • Das ist nicht so gut.
Eine Hand. Der Daumen ist bei der Hand oben. Eine weitere Hand. Der Daumen ist bei der Hand unten.

Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Sie können uns anrufen.

Das ist unsere E-Mail-Adresse:
kontakt@bfit-bund.de

Das ist unsere Telefon-Nummer:
0 30 – 84 41 48 9 – 0

Oder Sie klicken auf Barriere melden.
Es öffnet sich eine neue Internet-Seite.

Ein Computer mit Tastatur und Maus. Auf dem Bildschirm ist ein email-Zeichen und ein Brief. Und ein Telefon.

Ganz unten auf der Internet-Seite
können Sie in mehreren Feldern Infos eintragen.
Das sind diese Infos:

  • Ihr Name
  • Ihre E-Mail-Adresse
  • die Barriere, die Sie melden möchten

Das sieht so aus:

Das ist ein Bild von einem Formular mit mehreren Feldern. Da müssen die Menschen etwas reinschreiben.

Beschwerde bei der Schlichtungs-Stelle

  1. Sie haben eine Barriere gefunden.
  2. Sie haben wegen der Barriere eine E-Mail geschrieben.
    Oder Sie haben wegen der Barriere angerufen.
  3. Die Barriere bleibt.
    Oder die Antwort war für Sie nicht gut.
Zwei Männer stehen sich gegenüber. Ein Mann macht ein böses Gesicht. Er beschwert sich beim anderen Mann.

Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.

Zwei Männer und eine Frau sitzen an einem Tisch. Sie unterhalten sich.

Sie müssen dann bei der Schlichtungs-Stelle einen Antrag stellen:
Antrag auf Prüfung

Auf dem Bild ist der Text von einem Brief zu sehen. Den Text kann man nicht lesen.

Die Prüfung von der Schlichtungs-Stelle kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Sie können den Antrag auf Prüfung

  • in Leichter Sprache stellen.
  • in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Ein Mann hält ein Buch. Das Buch ist offen. Der Mann hält den Daumen hoch. Er lacht. Das Buch ist in Leichter Sprache. Den Text kann man nicht lesen. Desweitern stehen sich Ein Mann und eine Frau gegenüber. Der Mann macht Hand-Zeichen.

Sie brauchen mehr Infos.

Infos finden Sie auf dieser Internet-Seite:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Das ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
info@schlichtungsstelle-bgg.de

Die letzte Prüfung war im August 2024.

Ein Computer mit Tastatur und Maus. Auf dem Bildschirm ist ein email-Zeichen und ein Brief.

Urheberrecht

Der Text wurde durch das Büro für Leichte Sprache und Barrierefreiheit erstellt. Die Bilder sind von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Lizenz Name: 03685, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel ; 2013, Lizenz Nummer: 3c44-03ac4-5a33

Logo des Netzwerks für Leichte Sprache, deren Prüfenden und Übersetzenden. Büro für Leichte Sprache und Barrierefreiheit