Alle Menschen sollen zum Beispiel diese Dinge einfach benutzen können:
- Ihren Computer
- Ihr Handy
- Internet-Seiten
Alle Menschen sollen alle Infos lesen und verstehen können.
Es soll keine digitalen Barrieren geben.
Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet zum Beispiel:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Zum Beispiel:
- Es gibt Infos in Leichter Sprache.
- Es gibt Gebärden-Sprache-Videos.
- Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen.
Digitale Barrieren kann man oft nicht sehen.
Menschen mit Behinderungen können dann zum Beispiel ihre Hilfsmittel nicht benutzen.
Darum darf es keine digitalen Barrieren geben.
Hilfsmittel sind zum Beispiel:
- Bildschirm-Vorlese-Programme
- Braille-Tastaturen
Das ist eine Tastatur für Menschen mit einer Seh-Behinderung. - Vergrößerungs-Programme
In diesen Gesetzen stehen die Regeln für die digitale Barriere-Freiheit:
- Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Die Abkürzung ist BGG.
In dem BGG steht:
Ein Amt oder eine Behörde muss
Menschen mit und ohne Behinderung gleich-behandeln.
- Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung 2.0
Die Abkürzung ist BITV 2.0.
In der BITV 2.0 steht zum Beispiel:
So müssen barriere-freie Internet-Seiten sein.
Ämter und Behörden müssen diese Gesetze beachten.
Das Gesetz müssen alle Menschen in Deutschland beachten.
Das sind unsere Aufgaben:
Wir prüfen Internet-Seiten auf digitale Barriere-Freiheit.
Das sind zum Beispiel Internet-Seiten von Behörden.
Wir beraten zum Thema Barriere-Freiheit.
Zum Beispiel hat eine Internet-Seite von einer Behörde eine Barriere.
Wir beraten diese Behörde.
Wir sagen:
Diese Barriere gibt es.
So können sie die Barrieren abbauen.
Wir schreiben Berichte für die EU-Kommission.
EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Eine Kommission ist eine Gruppe von Experten.
Alle 27 Mitglied-Staaten wollen ein digital barriere-freies Europa.
Wir schreiben den Experten:
So ist die digitale Barriere-Freiheit in Deutschland.
Das ist gut.
Das ist schlecht.
Wir unterstützen die Schlichtungs-Stelle.
Wir beraten die Schlichtungs-Stelle zum Thema digitale Barriere-Freiheit:
- bei technischen Fragen
- bei inhaltlichen Fragen
Schlichtung bedeutet:
- sich einigen
- sich vertragen
Es gibt zum Beispiel eine Barriere bei einem Amt.
Sie haben sich bei dem Amt beschwert.
Die Barriere bleibt.
Dann kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Sie können eine Schlichtung beantragen.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das sind unsere Ziele:
- Wir möchten Barriere-Freiheit.
- Wir möchten Barrieren finden.
- Wir möchten Barrieren abbauen.
Urheberrecht
Der Text wurde durch das Büro für Leichte Sprache und Barrierefreiheit erstellt. Die Bilder sind von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Lizenz Name: 03685, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel ; 2013, Lizenz Nummer: 3c44-03ac4-5a33