Der erste EU Bericht über den Stand der digitalen Barrierefreiheit in Deutschland ist fertig
veröffentlicht am 23.12.2021
Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Der erste Bericht über den Stand der Barrierefreiheit von Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen liegt vor. Er umfasst den Zeitraum von 01.01.2020 - 22.12.2021 und stellt eine erste Bestandsaufnahme zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen dar.
In Zusammenarbeit mit den Überwachungsstellen der Länder hat die Überwachungsstelle des Bundes für Begriffserklärung:Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) in einem durch die Europäische Kommission klar definierten Verfahren, Webauftritte und mobile Anwendungen dahingehend überprüft, inwieweit diese der seit dem 23. September 2020 geltenden Verpflichtung zur Begriffserklärung:Barrierefreiheit genügen.
Die durch die EU-Kommission in 10 Dienstleistungskategorien eingeteilten Sektoren der öffentlichen Stellen zeigten in der Prüfung hinsichtlich der Begriffserklärung:Barrierefreiheit ihrer Webauftritte und mobilen Anwendungen einen geringen Abweichungsgrad. Die geringe Schwankungsbreite von etwa fünf Prozent weist daraufhin, dass das Thema „digitale Barrierefreiheit“ in allen Bereichen wahr- und angenommen ist.
Hinsichtlich des folgenden Berichtes, der für 2024 vorgesehen ist, lässt dies auf einen Barrierefreiheitsfortschritt hoffen, der dann ebenfalls anhand der Wiederholungsprüfungen ersichtlich sein wird.
Der EU-Bericht ist unter folgendem Link zu finden:
Link zum PDF-Dokument:
Link zu Word-Dokument: Erster Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen