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Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Herzlich willkommen auf dem Begriffserklärung:Webauftritt der Überwachungsstelle des Bundes für Begriffserklärung:Barrierefreiheit von Informationstechnik oder kurz gesagt, der BFIT-Bund. Wir prüfen unabhängig die Begriffserklärung:Barrierefreiheit von digitalen Angeboten der öffentlichen Stellen des Bundes. Begriffserklärung:Digitale Barrierefreiheit zeichnet sich sowohl durch die Erfüllung technischer als auch redaktionell-inhaltlicher Anforderungen aus. Gemeinsam mit dem Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik entwickeln wir praxisnahe Lösungsansätze. Gleichzeitig dokumentieren wir den aktuellen, dynamisch fortschreitenden Begriffserklärung:Stand der Technik. Denn für uns heißt Prüfen auch Beraten im Sinne der digitalen Begriffserklärung:Barrierefreiheit für alle!

Digitale Barrierefreiheit für jeden jederzeit überall

Aktuelles

Zweiter Bericht der BFIT-Bund in Kurzfassung veröffentlich

15.10.2025

Der zweite Kurzbericht „Digitale Barrierefreiheit in Deutschland – Zweiter Bericht der BFIT-Bund“ fasst auf 46 Seiten die Situation der Barrierefreiheit digitaler Angebote öffentlicher Stellen in Deutschland zusammen.

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Onlineveranstaltung „Erklärung zur Barrierefreiheit öffentlicher Stellen“

19.08.2025

Bei vielen digitalen Angeboten öffentlicher Stellen fehlt die gesetzlich geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit (EzB), ist oft nicht aktuell oder gibt die notwendigen Inhalte nur bruchstückhaft wieder. In dieser Veranstaltung erfahren Sie, wie Sie eine EzB korrekt erstellen und welche Erwartungen Betroffene an ...

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Onlineveranstaltung Menschen mit Beeinträchtigungen in der digitalen Welt

22.04.2025

Webauftritte barrierefrei zu gestalten ist oft eine große Herausforderung.

Auf dem Markt gibt es viele Tools, die Anbieter dabei unterstützen möchten, diese Aufgabe einfach und gut umzusetzen.

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