Glossar - Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

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Marrakesch-Vertrag

Der Vertrag von Marrakesch ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 2013 in Marrakesch ausgehandelt wurde. Der Vertrag regelt das Urheberrecht in Bezug auf die Verbreitung von für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Medien. Mit dem Vertrag ist der grenzüberschreitende Austausch von barrierefreien Medien zur Nutzung durch Menschen mit Behinderung, ohne dass die Rechteinhaberin oder der Rechtinhaber dies vorher ausdrücklich genehmigt haben müssen, legalisiert. Der Vertrag wurde 2017 von der EU durch zwei Rechtsakte durchgesetzt.

Mobile Anwendungen

Mobile Anwendungen sind Programme, die auf mobilen Geräten - wie zum Beispiel Smartphones und Tablets - installiert werden. Nicht dazu gehört Hardware. Bestandteile der mobilen Anwendungen sind integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos und Audiodateien.

Motorische Einschränkungen

Motorische Einschränkungen im Sinne von DIN 18040 sind z. B. Einschränkungen durch Gehbehinderungen oder Bewegungsbehinderungen beispielsweise der Arme. Viele dieser Einschränkungen erfordern die Nutzung von Mobilitätshilfen. In den meisten Fällen sind Menschen mit motorischen Einschränkungen auf Hilfsmittel in Form von Rollstühlen, Gehilfen oder Krücken angewiesen.