Glossar - Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

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Deutschsprachiges Glossar

Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung

Elektronische Vorgangsbearbeitung ist die Unterstützung von Geschäftsprozessen und Verwaltungsabläufen durch Informations- und Kommunikationstechnik. Dazu zählen unter anderem die Zuweisung und der Transport von Dokumenten an bearbeitende Personen, die Bearbeitung dieser Dokumente, die Darstellung von Prozessen, Organigrammen und Verantwortlichkeiten, die Terminplanung und die Protokollierung. Elektronische Aktenführung ist die systematische und programmgestützte Vorhaltung und Nutzung von Dokumenten in elektronischer Form, beispielsweise mittels eines Dokumentenmanagementsystems.

Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung

Die Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD) wurde zuletzt am 25.11.2016 geändert. Sie regelt unter anderem den Anwendungsbereich, den Gegenstand der Zugänglichmachung und die Form der Zugänglichmachung. Die Verordnung gilt für alle blinden Menschen und Menschen mit anderen Sehbehinderungen und sichert ihnen einen Anspruch auf Zugänglichkeit von für sie wahrnehmbaren Dokumenten zu.