Glossar - Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Schriftmittlung

Die Übertragung des gesprochenen Wortes ins Schriftliche bezeichnet man als Schriftmittlung. Viele höreingeschränkte Menschen sind darauf angewiesen, da sie lautsprachlich aufgewachsen sind und oft keine Gebärdensprache verstehen.

Schwerhörigkeit

Unter Schwerhörigkeit versteht man eine ausgeprägte Einschränkung des Hörvermögens. Sie reicht sie von einer geringfügigen bis zu einer sehr starken Beeinträchtigung. Bei vollständigem Hörverlust spricht man von Begriffserklärung:Gehörlosigkeit.

Screenreader

Ein Screenreader ist eine Hilfsmitteltechnologie, mit der Text- und Bildinhalte als Sprach- oder Braille-Ausgabe dargestellt werden. Ein Screenreader unterscheidet sich von einer Vorlesefunktion auf Webseiten. Diese sind lokal in der Begriffserklärung:Webseite eingebunden, während Screenreader auch auf dem Desktop und Betriebssystem funktionieren.

Seelische Behinderung

Eine seelische Behinderung bezeichnet eine dauerhafte Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe einer Person aufgrund von Symptomen einer psychischen Störung oder deren möglichen Folgen wie Arbeitslosigkeit oder Verlust von sozialen Kontakten. Anders als viele Körperbehinderungen sind psychische Behinderungen für Dritte oft nicht wahrnehmbar.

Sehbehinderung

Als Sehbehinderung bezeichnet man eine dauerhafte massive Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit. Diese kann sowohl auf einem als auch auf zwei Augen auftreten. Auch Blendungsempfindlichkeit sowie Gesichtsfeldverlust können neben Sehschärfeverlust zu einer Sehbehinderung führen.

Software as a Service

Software as a Service (SaaS) ist ein Bereich des Begriffserklärung:Cloud Computing und basiert auf dem Grundsatz, dass die Software und die IT-Infrastruktur bei einem externen IT-Dienstleister betrieben und vom Kunden als Dienstleistung genutzt werden. Für die Nutzung von Online-Diensten wird ein internetfähiger Computer sowie die Internetanbindung an den externen IT-Dienstleister benötigt. Daneben wird der Zugriff auf die Software über einen Begriffserklärung:Browser erfasst.

Sprachbehinderung

Unter einer Sprachbehinderung versteht man eine Einschränkung des Sprachvermögens, welche durch physisch-motorische Schädigungen oder psychische Beeinträchtigungen hervorgerufen werden kann.

Stand der Technik

Unter dem Stand der Technik werden die technischen Möglichkeiten zusammengefasst, die zum aktuellen Zeitpunkt gewährleistet und etabliert sind und die sich ihrerseits auf wissenschaftliche und technische Erkenntnisse stützen.

Stand der Wissenschaft

Der Stand der Wissenschaft beschreibt die wissenschaftstheoretische und philosophische Zusammenfassung der jeweils gegenwärtigen Erkenntnisse einer Wissenschaft oder aller Wissenschaften.

Strukturelle Barrierefreiheit

Strukturelle Begriffserklärung:Barrierefreiheit meint die Umsetzung von Begriffserklärung:Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen müssen mittels struktureller Begriffserklärung:Barrierefreiheit in der Lage sein, gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderungen am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Dabei ist unter struktureller Begriffserklärung:Barrierefreiheit zum einen ein interdisziplinärer Ansatz zu verstehen, der Begriffserklärung:Barrierefreiheit über die Grenzen von einzelnen Bereichen hinweg umsetzt. So zum Beispiel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), bei welchem eine Reise nur dann gelingt, wenn alle Informationen barrierefrei zur Verfügung stehen und die baulichen Anlagen und Fahrzeuge barrierefrei gestaltet sind. Zum Anderen beschreibt die strukturelle Begriffserklärung:Barrierefreiheit einen prozessbegleitenden Ansatz. Strukturelle Begriffserklärung:Barrierefreiheit muss vom Prozessbeginn an integrierter Bestandteil sein, beispielsweise in der Softwareentwicklung oder bei der Bebauungsplanung von Quartieren.