Glossar
Deutschsprachiges Glossar
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Benutzerschnittstelle
Die Benutzerschnittstelle ist die Stelle oder Handlung, mit der ein Mensch mit einer Maschine und auch einem Gerät in Interaktion tritt. Ein anschauliches Beispiel ist der Lichtschalter. Er gehört weder zur Maschine noch zum „Menschen“, sondern ist die Schnittstelle zwischen beiden.
Blindheit
Wenn einem Menschen jegliche Empfindlichkeit für Licht fehlt, bezeichnet man das als Blindheit. Der Fachbegriff heißt „Amaurose“. Die Erblindung bedeutet eine schwerwiegende Begriffserklärung:Sehbehinderung. Sie ist mit einem Sehverlust verbunden, der sich weder durch eine Sehhilfe noch eine Operation abschaffen lässt.
Brailleschrift
Die Brailleschrift wird von Blinden und auch stark Sehbehinderten verwendet. Sie ist eine Blindenschrift und wurde von dem Franzosen Louis Braille im Jahr 1825 entwickelt. Die Schrift besteht aus Punktmustern, die mit den Fingerspitzen als Erhöhungen zu ertasten sind.
Braillezeile
Eine Braillezeile ist ein elektromechanisches Gerät zur Anzeige von Braillezeichen, üblicherweise mit Hilfe von Stiften mit runder Spitze, die durch Löcher in einer ebenen Fläche angehoben werden. Damit können Benutzer mit Begriffserklärung:Sehbehinderung die digitale Textausgabe lesen.
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