Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung
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BITV ist die Abkürzung von
Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung.
Eine Verordnung ist eine Vorschrift.
In der BITV stehen Vorschriften für Internet-Seiten.
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Das steht zum Beispiel in der BITV:
- Die Internet-Seiten sollen barriere-frei sein.
- Alle Menschen sollen
diese Dinge einfach benutzen können:
- Ihren Computer
- Ihr Handy
- Internet-Seiten
- Alle Menschen sollen alle Infos
lesen und verstehen können.
- Die Infos sind zum Beispiel
in Leichter Sprache geschrieben. - Die Infos gibt es als Gebärden-Sprache-Videos.
- Die Internet-Seiten haben Vorlese-Programme
für Menschen mit Seh-Behinderungen.
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Digitale Barrieren kann man oft nicht sehen.
Menschen mit Behinderungen können dann zum Beispiel
ihre Hilfsmittel nicht benutzen.
Darum darf es keine digitalen Barrieren geben.
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Hilfsmittel sind zum Beispiel:
- Bildschirm-Vorlese-Programme
- Braille-Tastaturen
Das ist eine Tastatur für Menschen mit einer Seh-Behinderung.
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